Die wichtigsten
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Keine Besch�ftigung von Kindern unter 14 Jahren. (Ausnahme: In traditionellen Familienbetrieben d�rfen S�hne, T�chter und Geschwister des Kn�pfstuhlbesitzers mitarbeiten, wenn sie RUGMARK gegen�ber den regelm��igen Schulbesuch nachweisen.) |
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Zahlung von wenigstens den gesetzlichen Mindestl�hnen an die erwachsenen Kn�pfer. |
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Offenlegung der Auftr�ge gegen�ber dem RUGMARK-B�ro. | |
Akzeptieren von unangek�ndigten Kontrollen zu jeder Zeit | |
Zahlung von 0,25% des Export-Wertes der Ware an RUGMARK zur Deckung der laufenden Kosten des Kontroll- und Siegelsystems. |
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F�r Importeure in den Absatzl�ndern Importeure in den Konsumentenl�ndern, die Teppiche mit dem RUGMARK-Siegel in den Handel bringen, m�ssen eine Abgabe in H�he von mindestens einem Prozent des Importwertes der jeweiligen Ware an RUGMARK abf�hren. Dieses Geld ist zweckgebunden und flie�t zur�ck in die Kn�pfl�nder. Dort werden aus den Erl�sen Sozialprogramme finanziert, die unmittelbar Kindern aus Kn�pferfamilien beziehungsweise ehemaligen Kinderarbeitern zugute kommen. So wird sichergestellt, da� die Betroffenen nicht in neue soziale Notlagen geraten. �ber die Verwendung der Mittel wird regelm��ig berichtet. |