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So funktioniert die Kontrolle vor Ort


Teppichexporteure und Kn�pfbetriebe in den Herstellerl�ndern k�nnen bei der jeweiligen RUGMARK-Foundation eine Lizenz beantragen. Sie verpflichten sich dabei rechtsverbindlich, bei der Herstellung von Teppichen keine Kinder unter 14 Jahren zu besch�ftigen und den erwachsenen Kn�pfern mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Traditionelle Familienbetriebe m�ssen nachweisen, da� mithelfende Kinder (zul�ssig sind nur eigene Kinder oder Geschwister des Kn�pfstuhlbesitzers) regelm��ig die Schule besuchen.

Die Exportunternehmen m�ssen der RUGMARK-Foundation gegen�ber vollst�ndig offenlegen, aus welchen Kn�pfbetrieben ihre Teppiche stammen. Diese Liste der Kn�pfst�hle (sog. "loom list") wird regelm��ig aktualisiert; alle Kn�pfbetriebe m�ssen auch bei der staatlichen Teppichexport-Beh�rde registriert sein. Zur Zeit �berpr�fen in Indien 17 und in Nepal 4 hauptamtliche Inspektoren die Lizenznehmer und Antragsteller. Dar�ber hinaus beobachten Nicht-Regierungsorganisationen vor Ort ebenfalls die Einhaltung der RUGMARK-Statuten. Verst��e gegen die Regeln f�hren zum Entzug der Lizenz.

Foto1.jpg (12678 Byte)Wenn keine Kinderarbeit gefunden wurde, erhalten die Antragsteller eine numerierte Lizenz. Nur lizensierte Exporteure d�rfen das RUGMARK-Zeichen an den Teppichen ihrer Auftr�ge anbringen. Das RUGMARK-B�ro teilt ihnen die Siegel genau zu. Denn RUGMARK vergibt sein Zeichen nur f�r laufende Auftr�ge, nicht f�r anonyme Lagerware. Sobald ein Auftrag beim Lizenznehmer vorliegt, erh�lt das RUGMARK-B�ro eine Kopie und gleichzeitig die M�glichkeit, den kompletten Auftrag w�hrend der Herstellung unangemeldet zu inspizieren.

�ber eine individuelle Seriennummer auf jedem Siegel sowie eine interne Codierung in der RUGMARK-Datenbank kann die Herkunft jedes Teppichs bis zum Kn�pfstuhl zur�ckverfolgt werden.

 

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